Reiseversicherung / Auslandsversicherung
Als registrierter Versicherungsvermittler haben wir gemeinsam mit unserem Partner HanseMerkur einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz entwickelt, der dich im Ausland optimal absichert. Egal für welches Programm du dich entscheidest, mit unserem Bausteinprinzip ist für jeden Aufenthalt und Geldbeutel der passende Schutz dabei. Melde dich bei uns – wir beraten dich gerne persönlich. Alle Informationen findest du unter Leistungen und Preise.
Warum brauche ich eine Auslandsversicherung?
Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste aller Reiseversicherungen. Niemand wünscht es sich, aber passieren kann immer etwas. Wenn du im Ausland krank wirst, können für Behandlung oder gar einen Krankentransport nach Deutschland/Österreich sehr hohe Kosten entstehen.
Ein Krankentransport ins Krankenhaus kann schnell $ 1.000,– kosten, eine Sportverletzung mit Folgebehandlungen $ 800,– und mehr und für einen Kranken-Rücktransport ins Heimatland können € 35.000,– anfallen.
Deine Krankenkasse (gesetzlich oder privat) deckt meistens diese Kosten nicht ab, vor allem nicht bei längeren Auslandsaufenthalten und in Ländern außerhalb Europas.
Welche Vorteile bietet mir der Abschluss einer Versicherung bei Stepin?
- Eigene Versicherungsfachabteilung im Haus
- Reise & Reiseschutz aus einer Hand für schnelle Hilfe im Schadenfall
- Maßgeschneiderte Angebote für unsere »Steppies«
- Versicherungspartner HanseMerkur – Qualitätsanbieter seit über 40 Jahren
- Bequemer Online-Schadenservice
- 24-Stunden Notrufnummer
Leistungen und Preise
Eine Übersicht der Leistungen und Preise rund um das Thema Auslandsversicherung kannst du dir hier ansehen und als PDF direkt herunterladen. Klicke dazu einfach auf den Button.
Was tun im Schadenfall?
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Wir hoffen, dass dir auf deiner Reise nichts passiert und du ein unvergessliches Erlebnis hast. »In the unlikely event...« wirst du sicherlich andere Gedanken haben als »Was mache ich jetzt eigentlich mit der Versicherung?« – damit du dir diese Frage schnell beantworten kannst, haben wir hier für dich die wichtigstens Fakten aufgezeigt:
Was mache ich, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Bitte informiere schnellstmöglich die HanseMerkur, nur so kann sie die Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus durchführen.
Weltweiter Notruf-Service: (+49) 40-5555-7877 (24-Stunden Telefonservice)
- Halte bitte alle erforderlichen Informationen bereit: eine Rückrufnummer, Versicherungsunterlagen, Name der Klinik / des Arztes, Telefonnummer(n), Zimmernummer.
- Vor Operationen ist es ratsam mit einem Spezialisten der HanseMerkur zu sprechen. Sie sind rund um die Uhr unter der o.g. Notruf- Service-Nummer erreichbar!
- Unterschreibe nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer, vor allem keine Kostenübernahme oder Bescheinigung, die dein eigenes Verschulden belegt!
- Gib niemals deinen Pass ab! Auch nicht als »Sicherheit« an die Klinik oder den behandelnden Arzt.
- Bestehe bei der Bezahlung von Rechnungen auf nachvollziehbare Quittungen oder Belege und medizinische Berichte. Reiche diese zur Regulierung bei der HanseMerkur ein.
Generelle Fragen zur Versicherungsleistung beantworten die Spezialisten der HanseMerkur telefonisch unter: (+49) 40-4119-2300 oder per Mail an: reiseleistung@hansemerkur.de
(Diese Mail-Adresse dient auch zur Einreichung von Schadenfällen).
Wie bekomme ich das Geld für Arztrechnungen und Medikamente erstattet?
Wenn du dich in ärztliche Behandlung begibst, so musst du die Rechnung für den Arztbesuch und eventuelle Kosten für verordnete Medikamente zunächst selbst vor Ort zahlen. Bitte lasse dir die Zahlung entsprechend quittieren. Die Rechnungen kannst du im Anschluss an deine Reise über den Online-Schadenservice direkt bei der HanseMerkur einreichen.
Schicke folgende Belege direkt oder nach deiner Rückkehr an: reiseleistung@hansemerkur.de
- Rechnungen des Arztes und Rezepte
- Mitteilung aufgrund welcher Beschwerden der Arzt aufgesucht wurde
- Kopie deiner Versicherungsbestätigung
- Deutsche Bankverbindung wohin das Geld erstattet werden soll
- Deine Kontaktdaten, am besten E-Mail Adresse, falls der Versicherer noch Rückfragen hat.
Bitte hebe die Originalbelege gut auf, falls die HanseMerkur diese noch sehen möchte.
Das Gepäck wurde gestohlen oder beschädigt?
Wichtig ist die unverzügliche Erstattung einer Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. Lass dir eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.
Wenn Dein Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melde dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellst du den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, musst du dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb sieben Tagen nach der Annahme schriftlich nachmelden. Wichtig: Fluggesellschaften und Bahnen stellen Schadenbestätigungen aus, die beim Versicherer eingereicht werden müssen.
Bitte sende das Schadenformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie deiner Versicherungsbestätigung und den Rechnungen/Belegen zu den gestohlenen Dingen, soweit vorhanden, an den Versicherer: reiseleistung@hansemerkur.de
Online Schadenservice
Schadenmeldung leicht gemacht
Mit dem Online-Schadenservice kannst du die Schadenmeldung direkt, schnell und einfach dem Versicherer melden.
Das System erfasst den gemeldeten Versicherungsfall sofort anhand einer automatischen Schadennummerzuordnung. Du erhältst daraufhin umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Darin enthalten sind ein vorbereitetes Anschreiben für den Versicherer, auf den Schadenfall abgestimmte Formulare sowie Angaben zu den notwendigen Unterlagen, die noch eingereicht werden müssen.
Bitte beachte, dass z.B. Arztrechnungen immer im Original eingereicht werden müssen. Die Bearbeitungsdauer kann sich durch die Online-Schadenmeldung verkürzen.
Alle Dokumente zum Download
Du hast gerade keine Zeit und möchtest die Formulare erst später ausfüllen? Kein Problem, wir haben sie für dich auch als fillable PDF:
Häufige Fragen
Am besten buchst du Reise und Reiseschutz direkt gleichzeitig. So kannst du es nicht vergessen.
Möchtest du zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherung buchen, so kontaktiere bitte deine:n Ansprechpartner:in oder reiche das Versicherungsbeiblatt aus den Vertragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein.
Der Selbstbehalt ist dein Eigenanteil an den durch einen Versicherungsfall entstandenen Kosten. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsfall. Er wird bei Rückerstattung des jeweiligen Betrages direkt vom Versicherer in Abzug gebracht.
Wir empfehlen, den Versicherungsschutz für die längst mögliche Reisedauer abzuschließen. So kann es nicht passieren, dass du vergisst den Versicherungsschutz rechtzeitig zu verlängern. Kommst du früher zurück, können wir dir die Prämie für die nicht genutzten Versicherungsmonate abzüglich eines Änderungsentgeltes in Höhe von 19,80 Euro erstatten.
Der Versicherungsbeitrag ist in einer Summe, vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
Du erhältst deine Unterlagen ca. 3 bis 4 Wochen vor Abreise per E-Mail.
Nein, Versicherungsschutz besteht bei auf der Reise akut eintretenden Krankheiten oder Unfällen.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Kosten für regelmäßig verordnete Medikamente oder die regelmäßige Behandlung chronischer Erkrankungen sind somit nicht versichert.
Du hast die Möglichkeit als Zusatzbaustein zu deiner Krankenversicherung eine Gepäckversicherung abzuschließen. Hier kannst du wertvolle Gegenstände wie Foto-/Filmausrüstung und EDV-Geräte und das Handy z.B. gegen Diebstahl versichern.
Der Versicherungsmonat beginnt am Tag deiner Abreise (00:00 Uhr) und endet jeweils am Vortag des folgenden Monats (24:00Uhr).
Beispiel:
Ausreise am 15.03., Reisedauer 2 Monate – Die Versicherung beginnt am 15.03 um 00:00 und endet am 14.05 um 24:00
Einige Versicherer erstatten den Rücktransport nur dann, wenn er »medizinisch notwendig« ist. Das heißt die medizinischen Bedingungen im Reiseland sind so schlecht, dass man zurück nach Hause muss. Dies ist aber in den klassischen Reiseländern kaum der Fall.
Beim Stepin Reiseversicherungsschutz wird der Rücktransport schon dann erstattet, wenn er »medizinisch sinnvoll und vertretbar« ist, also schon dann, wenn das familiäre Umfeld zur Genesung beiträgt.
Endlich unterwegs
Eine Verlängerung der Reiseversicherung ist vor Ablauf der ursprünglichen Versicherungszeitraumes möglich. Die Höchstversicherungsdauer liegt bei 24 Monaten.
Folgekosten für eine bestehende Erkrankung sind nicht versicherbar. Bitte nutze den Online-Versicherungsantrag für die Anmeldung. Wir berechnen für die Verlängerung ein Änderungsentgelt in Höhe von 19,80 Euro.
Der Versicherungsschutz besteht auch wenn du im Anschluss an dein Projekt noch reisen willst.
Wer unterwegs zum Beispiel zum Bungee Jumping, Rafting, Klettern oder Tauchen möchte, ist auch hierbei abgesichert.
Grundsätzlich gilt unsere Versicherung weltweit. Bitte achte auf die unterschiedlichen Tarife mit bzw. ohne USA/Kanada.
Wieder zurück in der Heimat
Der Versicherungsschutz gilt nur im Ausland. Wenn die Versicherungsdauer über 5 Monate beträgt, dann bist du jedoch auch Reiseunterbrechungen von bis zu sechs Wochen im Jahr in Deutschland/Österreich versichert.
Bei vorzeitiger Rückkehr, mindestens einen Monat früher als geplant, kann der Betrag für die restlichen Versicherungsmonate erstattet werden. Bitte sende uns bis vier Wochen nach Ankunft in Deutschland eine formlose Kündigung mit deiner Bankverbindung und einer Kopie deines Boardingpasses vom Rückflug (oder ein e-ticket).
Deine Frage war nicht dabei?
Sollte deine Frage nicht dabei sein oder nicht richtig beantwortet werden, kannst du dich natürlich gerne an versicherung@stepin.de wenden.
Allgemeine Versicherungsdokumente
Die genauen Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit den Vertragsinformationen oder senden Sie uns gern eine E-Mail an versicherung@stepin.de.